Das Landesamt für Besoldung und Versorgung Nordrhein-Westfalen (LBV-NRW) teilt in Ergänzung zum Informationsschreiben Nr. 02/2022 mit, dass auf Grundlage des Gesetzesentwurfs der NRW-Landesregierung über die Gewährung einer einmaligen Corona-Sonderzahlung aus Anlass der Covid-19-Pandemie im März 2022 für Beamtinnen und Richter:innen mit den Bezügen gemeinsam eine Abschlagszahlung vorgesehen ist.
Für Details wird in Einzelfällen und bei individuellen Fragen auf das LBV NRW verwiesen.