Die aktuellen Spritpreise machen sich bei allen Pendlern bemerkbar. Die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes werden noch zusätzlich belastet, wenn sie ihr privates Fahrzeug für Dienstwege nutzen. Die Wegstreckenentschädigung von 30 Cent je km reicht vorne und hinten nicht aus für die tatsächlich entstehenden Kosten.

Bereits im Februar 2022 hat die Bundesregierung auf die steigenden Energiepreise reagiert und die Pendlerpauschale ab dem 21. Kilometer rückwirkend zum 1. Januar 2022 auf 38 Cent pro Kilometer angehoben. Diese Maßnahme begrüßt der DBB NRW, denn sie entlaste Pendler bei ihren täglichen Fahrten zur Arbeitsstätte bzw. Dienststelle. „Eine solche Unterstützung erwarten wir nun auch für Dienstfahrten mit dem eigenen Auto“, so der DBB NRW Vorsitzende Roland Staude. Besonders in Zeiten der Pandemiestanden die Beschäftigen des öffentlichen Dienstes als Garant für einen funktionierenden und belastbaren Staat. „Die Landesregierung muss deshalb jetzt ein Zeichen der finanziellen Entlastung setzen!“

Hier geht es zur vollständigen Pressemitteilung des DBB NRW.