Der Situation in den Hochwassergebieten in NRW hat die Landesregierung nun Rechnung getragen. Mit Erlass vom 06.08.2021 – 2000 – Z. 506 – hat das Ministerium der Justiz NRW im Rahmen der Härtefallregelung Sonderurlaub bis zu 20 Tage unter Fortzahlung der Bezüge genehmigt. Dieser Sonderurlaub kann auch rückwirkend und für einzelne Tage gewährt werden.
Dies ist ein Schritt in die richtige Richtung für all diejenigen, die jetzt ihr Leben neu organisieren müssen, nachdem ihnen so viel von den Fluten genommen wurde.
Als Hilfe zur Selbsthilfe besteht zudem die Möglichkeit für Betroffene einen zinslosen Gehaltsvorschuss bis zu 10.000 € zu beantragen. Erlass des Ministeriums der Finanzen NRW (FM NRW) vom 29. Juli 2021 – B 3140 – 1.3.4 – IV A 4 -. Die Rückzahlung ist auf 4 Jahre ausgelegt.
Diese Leistungen ersetzen gewiss nicht das Hab und Gut, welches viele verloren haben, können aber den Neuanfang etwas erleichtern.