Mit dem Steuerentlastungsgesetz 2022 wird der Grundfreibetrag von derzeit 9.984 Euro um 363 Euro auf 10.347 Euro angehoben und der Arbeitnehmer-Pauschbetrag um 200 Euro auf 1.200 Euro erhöht.
Diese Änderungen wirken sich auf die Höhe des Lohnsteuerabzugs aus. Der bisher in 2022 vorgenommene Lohnsteuerabzug wird rückwirkend ab dem 01.01.2022 korrigiert. Das LBV NRW hat die Änderungen technisch umgesetzt.
Verbeamtete Personen erhalten die Korrektur mit den Bezügen für den Monat August 2022. Für Tarifbeschäftigte wurde die Änderung für den Monat Juli 2022 verarbeitet.