Das Bundesverfassungsgericht hat die eingelegte Verfassungsbeschwerde der Tarifunion der Länder (TdL) und dem Land Berlin im Zuge des BAG-Urteils (Eingruppierung Geschäftsstellen) als unzulässig zurückgewiesen, da weder die TdL noch das Land Berlin beschwerdefähig waren.

Die DJG NRW rät daher erneut die Ansprüche zu sichern und den Antrag zur Umsetzung des BAG-Urteils zu stellen. Zur Übersendung des Musterantrages schreiben Sie eine Mail an rechtsschutz@djg-nrw.de 

Hinweis: Bereits gestellt Anträge müssen nicht NEU gestellt werden!

Quelle: Sonderinfo DJG NRW Nr. 02/2023