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‚JUSTIZTAG‘ IN SIEBEN STÄDTEN
– JUSTIZBESCHÄFTIGTE GEHEN FÜR 5,5 PROZENT MEHR AUF DIE STRASSE –
DBB Verhandlungsführer RUSS:
RECHTSSTAAT BRAUCHT MOTIVIERTES PERSONAL
Kurz vor der zweiten Runde der Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst der Länder haben Beschäftigte aus dem Justizbereich am 24. Februar 2015 bundesweit klargemacht, dass sie geschlossen hinter den Forderungen des dbb beamtenbund und tarifunion für diese Einkommensrunde stehen:
5,5 Prozent Einkommensplus, mindestens aber 175 Euro,
100 Euro Entgelt mehr für Auszubildende sowie deren dauerhafte Übernahme.
Im Rahmen eines ‚Justiztages‘ hatten der dbb und die Deutsche Justiz-Gewerkschaft (DJG) zu Aktionen in sieben deutschen Städten aufgerufen.
Hunderte Kolleginnen und Kollegen traten in den Warnstreik und machten in ‚bewegten Mittagspausen‘ in Potsdam, Braunschweig, Hannover, Köln, Duisburg, Koblenz und Saarbrücken, oft im direkten Gespräch mit Bürgerinnen und Bürgern, auf die drängenden Probleme in ihrem Arbeitsfeld aufmerksam. Neben Arbeitnehmern kamen auch viele Beamte in ihrer Freizeit zu den Demonstrationen, um das gemeinsame Anliegen zu unterstützen – unter dem Motto: ‚Wir für mehr‘. Einig waren sich alle Beteiligten auch in der Forderung nach einer zeit- und inhaltsgleichen Übertragung des Tarifergebnisses auf den Beamtenbereich.
‚Ein funktionierender Rechtsstaat braucht nicht möglichst viele und immer neue Gesetze, er braucht motiviertes Personal in ausreichender Zahl‘, sagte der Zweite Vorsitzende und Verhandlungsführer des dbb, Willi Russ, vor Justizbeschäftigten aus Nordrhein- Westfalen auf der Kundgebung in Köln. ‚Aktuell stellt sich die Frage, was uns wichtiger ist: Der Rechtsstaat oder die Schuldenbremse? Unsere Antwort ist eindeutig.‘
‚Ursula Winkelmann, stellvertretende Vorsitzende des Landesverbandes NRW der DJG, verwies auf den aktuellen Handlungsbedarf: Die Justizverwaltungen stehen kurz vor dem Kollaps. Nur durch den enormen Einsatz unserer Kolleginnen und Kollegen vor Ort ist überhaupt noch ein halbwegs zuverlässiges und schnelles Bearbeiten in Sinne einer bürgernahen Justizverwaltung möglich. Die Beschäftigten gehen hierbei immer öfter über ihre gesundheitlichen Grenzen. Zudem steigt das Durchschnittsalter in den Behörden und neues Personal lässt auf sich warten.‘ Der Tarifabschluss müsse eine angemessene Bezahlung und bessere Arbeitsbedingungen beinhalten, ‚als Signal einer Wertschätzung für unsere Kolleginnen und Kollegen im öffentlichen Dienst‘.‚Gerade im Justizdienst, wo viele von uns in den unteren Einkommensgruppen oder im einfachen Dienst sind, ist vor allem der Mindestbetrag wichtig‘, sagte der Klaus Plattes, Landesvorsitzender der DJG Nordrhein-Westfalen, in Duisburg. Zudem müsse der Justizdienst attraktiver für Berufsanfänger werden. ‚Das ist nur möglich, wenn sich die Länder wie gute Arbeitgeber verhalten, also einen sicheren Job mit guten Karrierechancen bieten.
Sonst kommen keine Bewerber und es heißt bald: Der Letzte macht das Licht aus‘, mahnte Plattes.
In Potsdam machten Kolleginnen und Kollegen aus Brandenburg und Berlin auf ihre Probleme aufmerksam: Arbeitsverdichtung, hoher und langer Krankenstand, Personalabbau. Sabine Wenzel, Landesvorsitzende der DJG Brandenburg, sagte: ‚Befristete Einstellungen bringen nur eine scheinbare und zeitlich sehr begrenzte Entlastung. Was wir brauchen, ist eine unbefristete Übernahme von ausgebildeten Justizfachangestellten.‘ Weitere Forderungen: eine verstärkte Ausbildung von Rechtspflegern und Gerichtsvollziehern und deren Übernahme, eine Anhebung der Wertigkeit von Justizwachtmeisterstellen – nach Ausbildung – in den mittleren Dienst.
Niedersächsische Justizbeschäftigte trafen sich in Braunschweig und Hannover. Auch bei ihren ‚bewegten Mittagspausen‘ standen als Themen die Arbeitsüberlastung infolge von Stellenabbau und Probleme bei der Nachwuchsgewinnung im Mittelpunkt. Eine angemessene Bezahlung, sagte der Vorsitzende der DJG Niedersachsen, Wolfgang Schmidt, könne hier Abhilfe schaffen und würde von den Kolleginnen und Kollegen auch als Zeichen der Wertschätzung ihrer verantwortungsvollen Arbeit erwartet.
In Koblenz verdeutlichte Margot Scherer, Landesvorsitzende der DJG in Rheinland-Pfalz, wie wichtig ein Einkommensplus für die Kolleginnen und Kollegen im Justizbereich ist. ‚Wir organisieren zu fast 80 Prozent die unteren Einkommensgruppen von E 2 bis E 6
des Tarifvertrages der Länder. Hier geht es um Brutto-Einkommen von 2.330 bis 2.370 Euro.‘
Im Beamtenbereich sehe es nicht viel rosiger aus. Zudem seien in den vergangenen Jahren immer mehr Aufgaben an das Personal übertragen, zugleich aber mehr und mehr Stellen abgebaut worden. Das passe nicht zusammen. ‚Wenn der öffentliche Dienst auch
künftig qualifiziertes Personal gewinnen und binden will, muss sich das auch in einer leistungsgerechten Bezahlung widerspiegeln.‘ Auf den schon jetzt ‚akuten Personalmangel‘ in der saarländischen Justiz wies der Vorsitzende des Landesverbandes Saar der DJG, Rudi Weber, in Saarbrücken hin. Größte Probleme verursache die prekäre Haushaltssituation des Landes. Demnach solle im öffentlichen Dienst bis 2020 nur noch etwa jede dritte frei werdende Stelle neu besetzt werden.
‚Mit noch weniger Personal werden wir eine funktionierende Rechtspflege kaum noch aufrecht erhalten können‘, warnte Weber. Hinzu komme als neue Herausforderung die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs. ‚Dafür wäre in der Einführungsphase auch weit mehr Personal nötig als zur Verfügung steht.‘
Hintergrund
Von den Verhandlungen über den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) sind insgesamt 2,9 Millionen Beschäftigte betroffen:
800.000 Arbeitnehmer der Länder (ohne Hessen, das nicht Mitglied der Tarifgemeinschaft deutscher Länder – TdL – ist), für die der TV-L direkte Auswirkungen hat, sowie 2,2 Millionen Beamte und Versorgungsempfänger in Ländern und Kommunen (ohne Hessen), auf die der Tarifabschluss übertragen werden soll. Die nächsten Verhandlungsrunden sind für 26./27. Februar und 16./17. März in Potsdam anberaumt.
(Quelle: Newsletter DBB vom 24.02.2015)
Klaus Plattes – V.i.S.d.P. – Ursula Winkelmann