Während sich andere Veröffentlichungen noch mit dem Stellenplan und evtl. weiteren Beförderungsstellen abgeben, hat die DJG NRW bereits Informationen zur schwierigen Haushaltslage und warnt vehement vor Einsparungen im Justizbereich. Das Vorhaben der Landesregierung wird jetzt für das Ressort Justiz mit ersten Maßnahmen deutlicher. Konkrete Pläne des Ministeriums der Justiz sehen für das Jahr 2025 Kürzungen für den Stellenplan überwiegend im Beamtenbereich vor.

In der ordentlichen Gerichtsbarkeit sind folgende Einsparungen im Personalbereich geplant: Absetzung von

  • 149 Ausbildungsplanstellen BesGr. A 6 (JS)
  • 40 Planstellen Gerichtsvollzieher:innen BesGr. A 8 
  • 35 Planstellen Sozialinspektor:innen BesGr. A 9 EA
  • 5 Stellen Arbeitnehmer:innen
  • 100 Stellen für Praktikant:innenFerner:
  • Reduzierung der Aushilfsmittel um ca. 4,9 Mio Euro
  • Reduzierung der Referendarausbildung bereits im Jahr 2024 auf rund 3.000 Referendare (inkl. Wiederholer) pro Jahr

Die DJG fordert das Ministerium der Justiz auf, die angekündigte Maßnahme zurückzunehmen. 

Die Justiz als Dritte Gewalt im Land darf nicht mit anderen Behörden und Organisationseinheiten gleichgesetzt werden. Stellenkürzungen sind in diesen problem- und krisenhaften Zeiten kein geeignetes Mittel, politische Versäumnisse der Haushaltführung auszugleichen. Ein Rechtsstaat kostet Geld, dazu gehören sowohl eine entsprechende technische wie auch eine ausreichende personelle Ausstattung.

Landesvorstand
DJG NRW

Sonderinformation 13/2024