Teilhabe und Inklusion – diese beiden Begriffe bezeichnen den in Deutschland geltenden Rechtsrahmen und politischen Konsens über die gesellschaftliche Einbeziehung behinderter Menschen „von vornherein“.
Die Konvention der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderung hat diese Ausrichtung noch einmal geschärft, indem sie für konkrete Lebensbereiche Vorgaben setzt, Handlungsfelder identifiziert und zugleich die allgemeine Verpflichtung postuliert, „alle geeigneten Gesetzgebungs-, Verwaltungs- und sonstigen Maßnahmen zur Umsetzung der in diesem Übereinkommen anerkannten Rechte“ zu treffen. Berufsbildungsgesetz und Handwerksordnung bieten inklusionsorientierte Rechtsgrundlagenfür die duale Ausbildung behinderter Menschen. Priorität hat die Ausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen. Darüber hinaus enthalten die beiden Gesetze den Auftrag zur Anwendung von Nachteilsausgleich und das Instrument der Ausbildungsregelung für behinderte Menschen.