Artikel 9 des Grundgesetzes garantiert das Streikrecht – es ist demnach ein höheres Recht als die Pflicht zum Besuch der Berufsschule. Ruft die DJG NRW zum Streik auf, dürfen auch Auszubildende streiken, wenn an dem Streiktag Unterricht in der Berufsschule vorgesehen ist. Es gilt:
- Die Zeit, in der gestreikt wird, ist keine Fehlzeit. Das Fehlen eines Auszubildenden aufgrund einer Streikteilnahme gilt als
entschuldigt. - Die Beteiligung an dem Streik darf nicht abgemahnt werden.
- Die Beteiligung an dem Streik darf nicht zu anderen disziplinarischen Maßnahmen führen (z. B. Eintragung in die Personalakte oder vergleichbares).
- Das Streikrecht gilt auch für die Mitglieder der Jugend- und Auszubildendenvertretung (Das Gremium der Jugend- und Auszubildendenvertretung muss neutral sein, aber jedes Mitglied dieses Gremiums darf in seiner Eigenschaft als Mitglied der DJG NRW streiken)
Das bedeutet im Streikfall für Auszubildende:
Auch an Berufsschultagen dürfen Auszubildende sich an dem durch die DJG NRW ausgerufenen Streik beteiligen, ohne mit Konsequenzen rechnen zu müssen. Die Regelung greift im Übrigen auch für Praktikant:innen. (BAG v. 30.8.1984 – 1 AZR 765/93). Empfehlung der DJG NRW: Um Irritationen in der Berufsschule zu vermeiden, sollte vor dem Streik ein Hinweis mit Bezug auf das Recht zur Streikteilnahme in der Schule eingereicht werden.
Warum streiken?
Tarifverhandlungen können nur zum Erfolg führen, wenn man dem Arbeitgeber durch gemeinsames Handeln Forderungen und Willensstärke entgegensetzt. Gerade Auszubildende können von Tarifmaßnahmen im Besonderen profitieren oder verlieren – sie haben noch die gesamte Lebensarbeitszeit und das damit verbundene Entgelt vor sich. Schlechte Konditionen ziehen sich somit stetig durch das Arbeitsleben durch und sind später immer schwer zu korrigieren.
Was tun, wenn es Schwierigkeiten gibt?
Sollte es anderslautende Meinungen oder Erfahrungen zu der Streikthematik in der Ausbildung oder im Praktikum geben, wende Dich an eine Vertrauensperson oder den Vorstand der DJG NRW. Wir unterstützten Dich selbstverständlich in der Durchsetzung Deiner Rechte.
Karen Altmann
Stv. Landesvorsitzende Tarif