Mit Abschluss der Tarifverhandlungen im Dezember 2023 haben die Tarifvertragsparteien die unbefristete Übernahme der Auszubildenden bis zur Note befriedigend beschlossen (§ 19 TVA-L BBiG n.F.)

Im Justizbereich stehen 2024 für die Abschlussklassen keine Stellen zur Verfügung. Nach unserem Kenntnisstand wird auch 2025 eine direkte Übernahme nicht möglich sein.

Wir fordern die Landesregierung auf, die entsprechenden Planstellen zur Verfügung zu stellen. 

Die Oberlandesgerichte haben bereits ein Konzept zur Übernahme der Auszubildenden erarbeitet. In den Bezirken soll das Konzept Schritt für Schritt umgesetzt werden. Das Konzept sieht vor, dass die Entscheidung der Übernahme in den Mittelbehörden getroffen werden soll und nicht auf wie in § 19 TV-L BBIG niedergeschrieben, auf die Ausbildungsgerichte. Die DJG NRW sieht diese Entscheidung als richtigen Weg – schließlich bilden die Ausbildungsgerichte für alle aus und nicht für das einzelne Ausbildungsgericht. Das würde sonst zur Folge haben, dass die Auszubildenden nicht mehr bereit wären, bei anderen Behörden eingesetzt zu werden. Wir begrüßen diesbezüglich das Konzept der Oberlandesgerichte in jedem Fall. Dieses sieht vor, dass jeweils zwei Monate nach der Abschlussprüfung die ersten Entfristungen erfolgen sollen, beginnend mit den Leistungsbesten (=Reihenfolge nach der Punktzahl des Ergebnisses der Abschlussprüfung). Je nach Stellenlage erfolgen dann weitere Entfristungen jeweils drei Monate später.

Das bedeutet für das Prüfungsjahr 2024, dass der Start am 01.04.2024 erfolgt. Die Folgetermine sind am 01.07. sowie 01.10.2024. Sollten bis zum Stichtag 01.10.2024 noch nicht alle Auszubildenden entfristet worden sein, haben sich die Mittelbehörden verpflichtet, dann monatlich die Prüfungen vorzunehmen. Ebenfalls ist im Konzept niedergeschrieben, dass auch alle, die nicht mit Note befriedigend abgeschossenen haben, schnellstmöglich entfristet werden sollen.

Die Bezirkspersonalräte in Köln und Düsseldorf haben das Konzept zur Kenntnis erhalten. Diese werden auch möglichst die Entfristung der Noten mit überwachen. 

Die DJG NRW begrüßt den vorläufigen Weg, erwartet aber zukünftig von der Landesregierung, dass zeitnah entsprechende feste Stellen nach dem Ausbildungsende zur Verfügung stehen.

Neuss, 28.03.24
Karen Altmann
Stv. Landesvorsitzende Bereich Tarif

Tatjana Hotho
Regionalgruppe Köln

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