Am 22. Mai 2025 (oder vorab per Briefwahl) wird für die Jahre 2025 bis 2027 die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) gewählt. Bitte geht zur Wahl bzw. motiviert jugendliche Kolleg:innen „U18“, Auszubildende und Praktikant:innen, Beamtenanwärter:innen und dual Studierende, ihre Stimme abzugeben. Gewählt wird die Haupt-JAV beim Ministerium der Justiz sowie die Bezirks-JAV in den OLG-Bezirken Düsseldorf, Hamm und Köln.

Wer im Mai nicht in der Dienststelle wählen möchte, kann einen Antrag auf Briefwahl ausfüllen und an den Wahlvorstand senden. Der Antrag befindet sich außerdem auch auf Seite 2 dieser Sonderinfo. Sofern der für Eure Dienststelle zuständige Wahlvorstand die Briefwahl angeordnet hat, könnt ihr die Briefwahlunterlagen auch ohne einen Antrag direkt dort abholen.

Wer steht zur Wahl? Die Kandidat:innen, die gewählt werden können, haben sich im Januar und Februar zum Austausch getroffen. Dabei wurden sie für unseren Wahlflyer fotografiert, damit Ihr Euch ein Bild von den Kolleg:innen machen könnt, denen ihr Eure Stimme gebt.

Warum wählen gehen? Die JAV hat ein Mitbestimmungs-, Informations-, Antrags-, Teilnahme- und Mitwirkungsrecht und sogar ein Vetorecht in Bezug auf Angelegenheiten der Jugend im Personalrat. Die von Euch gewählten Vertreter:innen sorgen sich um die Themen der Jugend: Berufsausbildung, Übernahme in Arbeitsverhältnisse, Gleichstellung, Integration, Dienstvereinbarungen, …

Mit der Wahl der Liste der DJG NRW (oder im OLG-Bezirk Düsseldorf) der Wahl der DJG Mitglieder sorgst also auch Du dafür, dass Deine Interessen von einer großen Fachgewerkschaft vertreten werden.

Am Montag 24.03.25 haben wir bereits in Essen beim Ausbildungszentrum der Justiz NRW auf die Wahl aufmerksam gemacht und mit vor Ort befindlichen Anwärter:innen sprechen können. Alle weiteren Informationen zur Wahl gibt es auch online bei der DJG NRW und in den sozialen Netzwerken.

Hanna Hackbeil, Melanie Martin
Stv. Landesvorsitzende Bereich Jugend

SONDERINFORMATION 05-2025