Zur Sicherung möglicher Ansprüche auf eine höhere (Grund-) Besoldung und Versorgung empfiehlt der DBB NRW und die DJG NRW den Beamtinnen und Beamten sowie Versorgungsempfängerinnen und –empfängern in NRW, auch diese im Jahr 2021 schriftlich geltend zu machen. Der DBB NRW stellt zur eigenständigen Geltendmachung Ihrer Rechte bei Ihren Dienstherren im laufenden Haushaltsjahr 2021 erneut einen entsprechenden Musterantrag bzw. Widerspruch zur Verfügung
Mehr Informationen befinden sich in unserer Sonderinfo Nr. 28/2021 vom 09.11.21