Liebe Kolleginnen und Kollegen,

am 6. Juni 2024 finden die diesjährigen Personalratswahlen statt. Es werden bei den anstehenden Personalratswahlen drei Ebenen gewählt: Die örtlichen Personalräte, die Bezirkspersonalräte und der Hauptpersonalrat.

Es geht um viel. Die Herausforderungen, welche die neu zu wählenden Personalvertretungen angehen müssen, sind nicht kleiner geworden.

Es fehlt an Personal, das die Aufgabenlast mitträgt. Hinzu kommt die Notwendigkeit, die Digitalisierung zur besseren Erfüllung der Aufgaben der Verwaltung voranzutreiben und im gleichen Zug die veränderten Erwartungen der Beschäftigten an die Balance zwischen Arbeit, Familie und Freizeit zu erfüllen. Hier befinden sich die Personalvertretungen an vorderster Front. Im dienstlichen Alltag stehen sie Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, sei es für Sie als Person, sei es für die Gesamtheit der Beschäftigten.

Die Personalräte vor Ort sind für sämtliche Angelegenheiten in der Behörde zuständig. Sie übernehmen die Überwachungsfunktion zur Einhaltung von Mitbestimmungstatbeständen, die Einhaltung von Tarif- und sonstigen gesetzlichen Regelungen, die Einhaltung von Gesundheits-und Arbeitsschutzregelungen. Sie begleiten die Kollegenschaft bei Gesprächen mit den Geschäfts-und Behördenleitungen und schließen Dienstvereinbarungen zu Regelungen in der Dienststelle mit der Behördenleitung ab. In einer Behörde ohne Personalvertretung könnte die Behördenleitung agieren, wie sie möchte. Bereits abgeschlossene Dienstvereinbarungen mit den Personalvertretungen wären nichtig, wenn nach den Wahlen ein örtlicher Personalrat nicht mehr vorhanden wäre und als Vertragspartei fehlen würde.

Die Aufgaben der Bezirkspersonalräte sind im gleichen Maße notwendig und wichtig. Die Bezirkspersonalräte erhalten einen Überblick über die Personallage im Bezirk, ohne die Zustimmung der Bezirkspersonalräte wird keine Beförderung ausgesprochen, die Verfahren zu einer amtsärztlichen Untersuchungen laufen über den Bezirkspersonalrat. Sämtliche Angelegenheiten, die den Bezirk betreffen, werden dort besprochen bzw. beschlossen.

Ein wichtiges Gremium quasi für das große Ganze, ist der Hauptpersonalrat. Sämtliche Einführungen, die die Gesamtheit in der Justizverwaltung betreffen, wie der Einführung der E-Akte und der Rahmendienstvereinbarungen unterliegen der Mitbestimmung des Hauptpersonalrats.

Sie sehen, die Personalvertretungen sind ein wichtiger, wenn nicht sogar der wichtigste Bestandteil dafür, dass die öffentliche Verwaltung auch unter den erschwerten Bedingungen reibungslos, aber auch mit Blick auf die Kolleg:innen vor Ort funktioniert. Ihre Stimme entscheidet darüber, welche Ihrer Kolleg:innen im Personalrat in den kommenden vier Jahren Ihre Interessen gegenüber den Arbeitgeber vertreten. Gemeinsam mit unseren Partnergewerkschaften haben wir uns auf das Kennwort „diejustizgewerkschaftennrw“ für die Liste der Beamt:innen verständigt. Die Arbeitnehmer finden die DJG unter dem Kennwort „Deutsche Justiz-Gewerkschaft“ auf dem Stimmzettel.  Wer am Wahltag 06.06.2024 nicht wählen kann, sollte durch die Briefwahl von seinem Wahlrecht Gebrauch machen. (Briefwahl hier beantragen …)

Entscheiden Sie sich für eine sachliche und sachverständige Personalratsarbeit und wählen Sie unserer Kandidat:innen.

 Neuss, 25.03.24
Landesvorstand DJG

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