Nach zahlreichen Gesprächen des Landesvorstandes der DJG NRW mit Vertretern des Ministeriums der Justiz und Justizminister Peter Biesenbach bezüglich der Personalsituation und insbesondere der Beförderungssituation im Justizwachtmeisterbereich, ist mit den Haushalten 2018 bis 2021 der Justizwachtmeisterdienst um insgesamt dauerhafte 302 Planstellen der BesGr. A 5 (Justizoberwachtmeisterin, Justizoberwachtmeister) verstärkt worden.
Im Anschluss an die nachhaltige Verstärkung hat Justizminister Peter Biesenbach Wort gehalten und die immer wieder angesprochene und schwierige Beförderungssituation im Justizwachtmeisterdienst in den Blick genommen.
Das Ergebnis: Im noch laufenden Haushaltsjahr werden aktuell mindestens 165 zusätzliche Beförderungsstellen nach der BesGr. A 6 (Justizhauptwachtmeisterin, Justizhauptwachtmeister) und der BesGr. A 7 (Erste Justizhauptwachtmeisterin, Erster Justizhauptwachtmeister – als Leiterin/Leiter einer Justizwachtmeisterei) geschaffen. Dieser Schritt in die richtige Richtung trägt zur Umsetzung der Dienstrechtsreform maßgeblich bei. Wir hoffen auf eine zeitnahe Umsetzung bei den Mittelbehörden.
Unser Dank für diese Verstärkung der Belegschaft gilt an dieser Stelle Justizminister Peter Biesenbach.