Die Landesregierung hat die systemgerechte Eins-zu-eins-Übertragung des Tarifabschlusses vom 14.02.2026 auf den Beamten- und Versorgungsbereich zugesagt (Pressemitteilung). Die Umsetzung des Tarifabschlusses erfolgt in einem Gesetzgebungsverfahren. Der entsprechende Gesetzesentwurf wird derzeit erarbeitet und soll zeitnah in den Landtag eingebracht werden. Für verbeamtete Personen, Richterinnen und Richter sowie Versorgungsberechtigte ist die abschlagsweise Auszahlung mit den Bezügen für Juli 2026 rückwirkend ab dem 01.04.2026 vorgesehen.

Im Detail ist Folgendes geplant:

Erhöhung der Dienst- und Versorgungsbezüge im Jahr 2026: Für das Jahr 2026 erfolgt ab dem 01.04.2026 eine Erhöhung

  • der Grundgehälter abweichend von der tariflichen Einigung nicht um 2,8 %, sondern um 3,36 %. Dieser höhere Prozentsatz entspricht der prozentualen Erhöhung des Mindestbetrags in Höhe von 100 EUR bezogen auf das Anfangsgrundgehalt der niedrigsten Besoldungsgruppe der Landesbesoldungsordnung A. Damit die Abstände zwischen den Besoldungsgruppen gewahrt bleiben (Abstandsgebot), werden alle Grundgehälter daher einheitlich um 3,36 % angehoben.
  • der Anwärterbezüge und Unterhaltsbeihilfen um einen Festbetrag in Höhe von 60 EUR
  • der Familienzuschläge sowie der seit jeher an den regelmäßigen Besoldungsanpassungen teilnehmenden Bezügebestandteile (entsprechend der tariflichen Einigung) um 2,8 %

Erhöhung der Dienst- und Versorgungsbezüge im Jahr 2027: Für das Jahr 2027 erfolgt ab dem 01.03.2027 eine weitere Erhöhung

  • der Grundgehälter und der seit jeher an den regelmäßigen Besoldungsanpassungen teilnehmenden Bezügebestandteile (insb. Familienzuschläge, Amtszulagen und Strukturzulage) um 2,0 %
  • der Anwärterbezüge und Unterhaltsbeihilfen um einen Festbetrag in Höhe von 60 EUR

Erhöhung der Dienst- und Versorgungsbezüge im Jahr 2028: Für das Jahr 2028 erfolgt ab dem 01.01.2028 eine weitere Erhöhung

  • der Grundgehälter und der seit jeher an den regelmäßigen Besoldungsanpassungen teilnehmenden Bezügebestandteile (insb. Familienzuschläge, Amtszulagen und Strukturzulage) um 1,0 %
  • der Anwärterbezüge und Unterhaltsbeihilfen um einen Festbetrag in Höhe von 30 EUR

    Die Ruhegehälter, die Witwen- und Waisengelder und die Unterhaltsbeiträge werden entsprechend den Grundgehältern für die Besoldung erhöht. Die übrigen dynamischen Versorgungsbestandteile wie Kindererziehungszuschläge, Kindererziehungsergänzungszuschläge, Pflegezuschläge, Kinderpflegezuschläge und der Unfallausgleich werden als dynamische Versorgungsbestandteile ebenfalls angepasst.

Quelle:
https://www.finanzverwaltung.nrw.de/dienststellen/landesamt-fur-besoldung-und-versorgung-nrw/informationen-zur-besoldungs-und-versorgungserhohung-fur-die-jahre-2026-2027-und-2028