Nach dem Besoldungsgespräch mit der Landesregierung NRW zeigt sich der DBB NRW erfreut, dass das am 9. Dezember 2023 verhandelte Tarifergebnis für den TV-L 1:1 auf Beamt:innen bzw. Richter:innen übertragen wird.

Darauf einigten sich am 12. Dezember 2023 in Gesprächen seitens des Arbeitgebers Ministerpräsident Hendrik Wüst, stv. Ministerpräsidentin Mona Neubauer, Minister der Finanzen Dr. Marcus Optendrenk und der Minister und Chef der Staatskanzlei Nahanel Liminski mit Vertretern von DBB NRW, DGB und DRB sowie weiteren Gewerkschaften.

Zunächst erhalten die Anspruchsberechtigen einmalig  steuerfrei 1.800 Euro sowie in den nächsten 10 Folgemonaten jeweils 120 Euro als Inflationsausgleich. Anwärter:innen und Empfänger von Unterhaltsbeihilfen erhalten Sonderzahlungen von sofort 1.000 Euro und dann bis Oktober 2024 jeweils monatlich 50 Euro. Zum November 2024 werden die Grundgehälter angehoben, zum 1. Februar 2025 dann um 5,5 Prozent erhöht. Abschließende Gespräche dazu finden im Februar 2024 statt.

Roland Staude, Vorsitzender des DBB NRW  sagte hierzu: „Die deutliche Ansage und Positionierung der Landesregierung zur 1:1 Übertragung des Tarifergebnisses auf den Besoldungs- und Versorgungsbereich sei eine wichtige Wertschätzung aller Landesbeschäftigten sowie der Lebensleistung pensionierter
Kolleg:innen“. Versorgungsempfänger:innen und -empfängern werden die jeweiligen Beträge in Abhängigkeit des jeweils maßgeblichen Ruhegehalts- und Anteilssatzes gewährt (entsprechend dem Gesetzentwurf des Bundes zur Umsetzung des TVöD). Roland Staude: „Die anteilige Auszahlung der Inflationsausgleichspauschale für Versorgungsempfänger ist für den DBB NRW zwar nicht der Idealfall, jedoch unseren Mitgliedern durchaus vermittelbar.“

Dazu sagte Ministerpräsident Hendrik Wüst: „Der Tarifabschluss vom Wochenende enthält ein faires Ergebnis. Ich freue mich, dass wir uns mit den Gewerkschaften zügig darauf verständigt haben, dieses Ergebnis 1:1 auf Beamtinnen und Beamten zu übertragen. Die Übertragung trägt einerseits den gestiegenen Belastungen der Angehörigen des öffentlichen Dienstes Rechnung und bringt andererseits Anerkennung für ihre wertvolle Arbeit zum Ausdruck. Ein leistungsfähiger öffentlicher Dienst ist gerade in diesen herausfordernden Zeiten das Rückgrat für Staat und Gesellschaft.“

Die DJG NRW als Fachgewerkschaft im DBB NRW begrüßt das zügige Handeln der Landesregierung in der Frage der wirkungsgleichen und systemgerechten Übertragung der TV-L-Ergebnisse, ohne aus diesem Aspekt eine lange Hängepartie werden zu lassen. Mit Blick auf den gebotenen Fachkräftemangel kann es nicht anders sein, als die von der DJG NRW so vehement gefordert Wertschätzung gegenüber dem Arbeitgeber auch eingelöst wird.

Darüber hinaus bleiben für die Gewerkschaften weiter genügend Aufgaben, um die Interessen der Beschäftigten in der Justiz zu vertreten. So bleibt ab von Tabellenentgelt und Besoldung das Thema der Einstiegsämteranhebung präsent (DJG NRW: „Weg mit der A 6“) und auch die Frage der Wochenarbeitszeit wird vor dem Hintergrund der Regelungen in der privaten Wirtschaft in Zukunft zu verfolgen sein.

Volker Fritz
Stv. Landesvorsitzender Laufbahngruppe 1.2/2.1

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