In der Vergangenheit haben wir mehrfach über Aktivitäten berichtet, die unsere grundsätzliche Forderung nach einer zweijährigen Ausbildung von Justizwachtmeister:innen unterstreichen sollten. Die Forderung nach einer Reform in diesem Bereich beruht zum einen auf der neuen Dienstordnung gemäß Justizgesetz für das Land NRW (§§ 30 a – 30 e) und zum anderen mit Bezug auf die in Zukunft steigenden Anforderungen in diesem Tätigkeitsbereich. Verbunden mit der Ausbildung als Basis war die Eingliederung in die Laufbahngruppe 1.2 und angemessenen Besoldungsstufen. Ende 2023 brachte die Landtagsfraktion der FDP einen entsprechenden Antrag in den Rechtsausschuss ein und es fand eine Anhörung mit Experten dazu im Landtag statt. Detailliert berichteten wir zu diesem Termin in unserem Mitgliedermagazin Akzente 4/23 auf den Seiten 7 ff. (https://t1p.de/jwd23)

Am 6.12.23 erfolgte dann ein Austausch zur Auswertung der Expertenrunde. Die SPD erklärte gleichermaßen wie auch die FDP als Antragstellerin, dass eine Reform erforderlich sei und auch Besoldungsstufen angehoben werden müssen. Die CDU verwies auf die bereits 2018 erfolgte Verlängerung der Ausbildung von sechs auf neun Monate und erkannte keinen Handlungsbedarf. Zudem sei es wichtig, in der Justiz eine Laufbahngruppe vorzuhalten, die einen niederschwelligen Zugang ermögliche. Die Grünen schlossen sich dieser Ansicht an und lehnten das Anliegen ebenfalls ab.

Zur Entscheidung kam der Antrag über eine Reform der Justizwachtmeisterausbildung nun am 17.01.2024 in der 34. Sitzung des Rechtsausschusses mit dem leider erwarteten Ergebnis, dass die Stimmenmehrheit der Vertreter:innen der schwarz-grünen Landesregierung dem Antrag der FDP nicht zustimmten und damit zumindest für die laufende Legislaturperiode bis 2027 die Reform der Ausbildung erst mal mittelfristig Zukunftsmusik sein wird.

Die DJG NRW zeigt sich enttäuscht über das Ergebnis und sieht auch in der Begründung eines niederschwelligen Zugangs zur Justiz kein Argument – wieso sollte ausgerechnet im Bereich der Justizwachtmeister:innen, die das Rückgrat für Sicherheit und Ordnung in den Dienststellen sind, die Messlatte weit unten liegen? Zusammenhängend mit der Ausbildungsreform wurde in der Debatte auch das Thema Besoldung diskutiert. Hier ist mit Blick auf das Alimentationsprinzip und dem gebotenen Abstand der Besoldung zur Grundsicherung ein weiterer Knackpunkt, der sich über die Ausbildungsreform hätte lösen lassen. Ist der Weg über eine Ausweitung der Inhalte der Ausbildung und eine qualitative Steigerung aktuell durch die regierenden Parteien in NRW nicht gewünscht, so ist es nun als Zwischenschritt notwendig, über das Thema Besoldung zu sprechen. Es ist zu kurz gedacht, z. B. durch die Anhebung der Besoldung im Einstiegsamt und eine entsprechende Erfahrungsstufe die erforderlichen 15 % Mindestabstand zu erzielen. 

Die DJG NRW wird sich nun nach der unerfreulichen Entscheidung des Landtags zum Thema Besoldungsgerechtigkeit beraten und mit nun aufzustellenden Positionen auf die Fraktionen im Landtag mit Bitte um Lösungsvorschläge zugehen.

Marko David
Stv. Landesvorsitzender
Bereich Justizwachtmeisterdienst

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