Im Landtag ging es am 10. Februar um die Gesetze zur Besoldung und Versorgung. DBB NRW und DJG NRW begrüßen hier die 1:1 Übertragung des Tarifergebnisses und die Abschaffung der Kostendämpfungspauschale. Beim anderen Thema, dem Gesetzentwurf zur Attraktivitätssteigerung des öffentlichen Dienstes, breitet sich hingegen Enttäuschung aus.

Mit deutlichen Worten distanzierte sich Roland Staude vom Gesetzentwurf zur Steigerung der Attraktivität: „Ich möchte ausdrücklich betonen, dass die Maßnahmen dieses Gesetzespakets NICHT mit dem DBB NRW einvernehmlich abgestimmt sind. Die Gespräche waren in keiner Weise zielführend. Unter der Vorgabe der Kostenneutralität war der Weg zu einer echten Attraktivitätssteigerung schon von Beginn an versperrt.“

So erteilen DBB NRW und DJG NRW dem Ansatz der Landesregierung zu Langzeitarbeitskonten eine klare Absage: Roland Staude: „Wir haben Probleme damit, ein Modell mitzutragen, das eine freiwillige Erhöhung der Wochenarbeitszeit um drei Stunden und eine Reduzierung des Jahresurlaubs zur Befüllung des Kontos vorsieht.“ Das sei ganz offensichtlich kein Beitrag zur Attraktivitätssteigerung für die Bediensteten, sondern vielmehr ein Steuerungsinstrument für die Verwaltung.

Auch bei der alternierenden mobilen Arbeit beklagte Staude den einseitigen Blick aus Sicht der Dienstherrn: Im Gesetzentwurf obliege es dem „pflichtgemäßen Ermessen“, ob ein Mitarbeiter zu Hause arbeiten dürfe. Ein Anspruch der Beschäftigten bestehe nicht. Insgesamt fehle ein ganzheitliches Konzept mit  klaren Regeln hinsichtlich Arbeitsschutz, Datenschutz, Gesundheitsschutz und technischer Ausstattung.

Verfallschutz von Mehrarbeit und Überstunden findet sich im Gesetzentwurf überhaupt nicht wieder. Das ist umso bedauerlicher, da DBB NRW und DJG NRW hier einen tragfähigen Ansatz im Zusammenspiel mit Langzeitarbeitskonten favorisieren.

Weitergehende Informationen sind hier in der Presseinformation vom 11.02.22 des DBB NRW zu entnehmen.