Die Sonderzahlung in Höhe von 1.800 Euro (bzw. 1.000 Euro für Auszubildende, Praktikanten, ausbildungsorientiert dual Studierende) erfolgt Ende Januar 2024, die monatlichen Zahlungen (in Höhe von 120 Euro bzw. 50 Euro) werden rückwirkend ab Ende April geleistet.

Zum Hintergrund:
Die Tarifparteien haben sich am 09.12.2023 auf Inflationsausgleichszahlungen sowie eine Erhöhung der Tabellenentgelte geeinigt.

Inflationsausgleichszahlungen
Es handelt sich um steuer- und sozialversicherungsfreie Zahlungen nach § 3 Nr. 11c Einkommensteuergesetz

  • Einmalzahlung in Höhe von 1.800 € für Tarifbeschäftigte (Auszubildende, Praktikanten, ausbildungsintegriert dual Studierende jeweils 1.000 €)
  • Monatliche Zahlungen für Januar 2024 bis einschließlich Oktober 2024 jeweils 120 € (Auszubildende, Praktikanten, ausbildungsintegrierte dual Studierende jeweils 50 €)

Die Inflationsausgleichszahlungen werden entsprechend der Teilzeit gekürzt.

Tariferhöhung
Die Tabellenentgelte erhöhen sich zum 01.11.2024 monatlich wie folgt:

  • Tarifbeschäftigte: +200 €
  • Auszubildende, Praktikanten, ausbildungsintegriert dual Studierende: +100 €

Die Tabellenentgelte erhöhen sich zum 01.02.2025 wie folgt:

  • Tarifbeschäftigte: +5,5 %
  • Auszubildende, Praktikanten, ausbildungsintegriert dual Studierende: +50 €

Quelle: Finanzministerium NRW (https://www.finanzverwaltung.nrw.de/)