Die Laufbahngruppe 1.2 wird oft zu Unrecht von einigen Stimmen als vergessene Laufbahn bezeichnet. Aber ist dies wirklich so? Aus unserer Sicht ist die Laufbahn nach wie vor die zentrale Säule in der Justizverwaltung NRW.

 Thema Nachwuchsgewinnung:

Für dieses Jahr und 2025 stehen insgesamt 406 Einstellungsermächtigungen für eine Ausbildung in der Laufbahn zur Verfügung. Davon 246 Stellen für den direkten Zugang der Schulabgänger für die zweijährige Ausbildung Justizfachwirt:in. Die entsprechenden Einstellungsverfahren bei den Oberlandesgerichten sind in vollem Gange.

Ferner werden wieder 70 geeignete Justizfachangestellte zum verkürzten Vorbereitungsdienst (6 Monate) zugelassen. Der verkürzte Vorbereitungsdienst ist nach wie vor eine interessante und sinnvolle Entwicklungsmöglichkeit für unsere Justizfachangestellten, da diese direkt zu Beamten auf Probe ernannt und nach A6 besoldet werden. Dann stellt die Justiz 70 externe Bewerber mit einer förderlichen Berufs-ausbildung (überwiegend Rechtsanwaltsfachangestellte)  in einem öffentlich-rechtlichen Angestelltenverhältnis ein und bildet diese in einer Kurzausbildung (1 Jahr) zu Justizfachwirt:innen aus.

Nur durch Schaffung dieser vielfältigen Einstiegsmöglichkeiten in der Laufbahngruppe 1.2 kann die Justiz den Herausforderungen des personellen demografischen Wandels ansatzweise standhalten, denn nach wie vor sind mehrere hundert Stellen im Bereich der Laufbahngruppe 1.2 nicht besetzt.

Viele erfahrene Kolleg:innen verlassen uns vorzeitig und vergrößern die Lücken dadurch noch. Deshalb ist das im Jahre 2020 wieder eingeführte Angebot einer zweijährigen Ausbildung für Schulabgänger:innen zu einer wichtigen Säule zur Personalgenerierung in der Justiz NRW geworden, auf die nicht verzichtet werden kann.

Die DJG NRW und der damalige Direktor der Fachhochschule in Bad Münstereifel, Dr. Benjamin Limbach, heute Minister der Justiz in NRW, waren seinerzeit die treibenden Kräfte in den Gesprächen im Justizministerium und in den Mittelbehörden.

Volker Fritz
Stv. Landesvorsitzender
DJG NRW

Sonderinformation Nr. 16/2024