Stellenabbau im ambulanten Sozialen Dienst der Justiz NRW – mehr Straftaten laut Kriminalstatistik:
Wie passt das zusammen, Herr Minister Dr. Limbach?

Nach dem Erlass des Ministeriums der Justiz sollen beim ambulanten Sozialen Dienst der Justiz (aSD) in NRW insgesamt 35 Planstellen A 9 und 5 Stellen LGr. 2.1 (S 15) abgebaut werden. Die Situation des Landeshaushalts zwingt die Landesregierung zu Sparmaßnahmen, nachdem an anderer Stelle Gelder in unverhältnismäßigem Umfang ausgegeben wurden. Nun soll zulasten der Sicherheit gespart werden?

Seit Jahrzehnten wird über eine angemessene Belastung der Fachkräfte des aSD gestritten. In einer ebenfalls angespannten Finanzsituation hat die damalige Landesregierung bei einer geringeren Fallbelastung als heute in den Jahren 2000 bis 2002 insgesamt 75 neue Stellen geschaffen, weil die Lebenslagen der unterstellten Personen prekär waren und somit ein erhöhter Unterstützungsbedarf bei den Proband:innen festgestellt wurde. Gut 20 Jahre später soll das nicht mehr gelten? Wir beobachten seit vielen Jahren eine Zunahme des Arbeitsumfanges für die einzelnen Klienten:innen. Die Aufgaben der Fachkräfte sind komplexer und herausfordernder geworden. Dazu kommt eine Zunahme der Kontrollaufgaben der Fachkräfte vor allem im Fachbereich Führungsaufsicht. Des Weiteren sind die Aufgaben in der Gerichtshilfe erweitert worden. Hier leistet der ambulante Soziale Dienst der Justiz wertvolle Opferarbeit. Um in diesen unterschiedlichen Arbeitsbereichen tätig zu sein, ist ein hohes Maß an Professionalität, Engagement und Wissen erforderlich.

Wir fordern die Politik auf, im Bereich der Resozialisierung und Opferschutz die Stellen zu erhalten, um weiterhin straffällige Menschen in die Gesellschaft integrieren zu können und so neue Straftaten zu verhindern und Opfer zu schützen.

Herr Minister, durch die Arbeit des aSD wird Geld eingespart, denn jeder Hafttag ist nicht nur teuer, sondern verursacht weitere Folgekosten.

Landesvorstand
DJG NRW

Sonderinfo 15/2024